Bestimmungen über den Dauerkartenverkauf

-nur Sitzplätze Block 14A

-Mitglieder haben zuerst bei den jeweiligen Versammlungen in Sommer- und Winterpause die Möglichkeit, sich für die Dauerkarten einzutragen

-Mitglieder bekommen gegenüber Nichtmitgliedern einen subventionierten Preis

-Mitglieder haben auch die Möglichkeit, sich für mehrere Spiele einzutragen

-eine Person kann auch vier Karten auf einmal bestellen

-Die Karten werden bei Moritz Haking als Dauerkartenwart verwaltet und nur über ihn können die Karten vorgemerkt werden, nur bei ihm können die Karten abgeholt

werden und nur zu ihm können die Karten zurückgebracht werden

-Nichtmitglieder müssen ihre Karten so schnell wie möglich nach Bestellung unter Absprache mit Moritz abgeholt und bezahlt haben

-Bei Bestellung bzw. Abholung müssen die vier Namen für die vier Personen, die die vier Karten bekommen,  eingetragen werden. Sollte dies nicht möglich sein: kein  

Name eingetragen bedeutet Nichtmitglied und somit keine Subvention auf den Kartenpreis

-Bei Abholung muss der Abholer eine Unterschrift leisten, womit er versichert:

  • 50€ pauschal bei Verlust der Karte, eventuelle zusätzliche Kosten für die Wiederbeschaffung bleiben vorbehalten

  • Abgabe der Karte bis zwei Tage nach dem Spiel, auch Einwurf im Umschlag möglich

  • Bei Nichtabgabe nach zwei Tagen wird das wie ein Verlust der Karten behandelt, da Wiederbeschaffung eingeleitet wird

  • Angabe über Mitgliedschaften im Fanclub der Mitfahrer ist korrekt (Eventuelle Änderungen können nachgetragen werden)

  • Die Namen der Mitfahrer sind korrekt angegeben

  • Bei Verstoß gegen die Bestimmungen durch ein Mitglied kann der Vorstand des BFC Lünner Bökelberg über eventuelle Konsequenzen für das Mitglied beraten und entscheiden (wie auch in der Satzung des BFC Lünner Bökelberg festgeschrieben)

-Der Dauerkartenwart sorgt dafür, dass die Bestimmungen wie aufgeführt beachtet werden, jedoch hat er auch das Recht, von den Bestimmungen aus

organisatorischen Gründen abzuweichen (z.B. kann er mit dem Besteller eine Abgabe nach Abgabefrist vereinbaren)

Der Vorstand im Juni 2012

 

letzte Änderung:14.01.2017

 

 

 

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